im Grundgesetz heißt es, das Eigentum verpflichtet.
Mit der Pflicht ist allerdings nicht gemeint, zu vermieten, vermieten, vermieten und die Objekte verwahrlosen zu lassen. In manchen Fällen hätte schon ein Fassadenanstrich eine belebende Wirkung.
Und das ist leider bei Genossenschaften auch der Knackpunkt:
In den Mietverträgen wird der Mieter zum Anstrich von Wänden in einem bestimmten Zeitraum verpflichtet. Die Genossenschaften/Vermieter jedoch renovieren vielfach Wohnungsinnentüren und Wohnungseingangstüren 50 Jahre lang nicht - weil diese ja auch noch halten - und wenn der Mieter sich nicht beschwert eventuell auch noch länger. Sollte man bei unterbliebenen Erhaltungen unter Umständen mal die Miete reduzieren? Die angestellten Vorstände/Manager halten die Bausubstanz aber eben leider oft nur aufgrund von Klagen der Beteiligten auf der Höhe der Zeit und bei einem Mieterwechsel führen überfällige Instandhaltungen zusammen mit zeitgemäßen Renovierungen zu nicht angemessenen Mieterhöhungen.